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Ukraine: wichtigste Antworten zu den häufigsten Fragen

Informationen betreffend ukrainischen Flüchtlingen in Urtenen-Schönbühl

Bei der Gemeinde gehen viele Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ein. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen und Hinweise auf Informations- und Kontaktstellen.


Leben bereits schutzsuchende Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl?

Einzelne Familien bzw. Personen haben als Gastfamilie bereits schutzsuchende Personen aus der Ukraine aufgenommen. In den Schulen Grauholz werden bereits einige ukrainische Kinder unterrichtet.


Möchten Sie als Gastfamilie schutzsuchende Personen aus der Ukraine bei sich privat aufnehmen?

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen die Unterbringung von schutzsuchende Personen aus der Ukraine bei privaten Gastfamilien. Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie weitere Informationen und können ihr Angebot registrieren: https://www.fluechtlingshilfe.ch/aktiv-werden/fuer-ukrainische-gefluechtete/gastfamilien-fuer-ukrainische-gefluechtete


Verfügen Sie über leerstehenden Wohnraum, den Sie für schutzsuchende Personen aus der Ukraine zur Verfügung stellen möchten?

Verfügen Sie über leerstehenden Wohnraum, den Sie für schutzsuchende Personen aus der Ukraine ausserhalb des Gastfamilienprojektes anbieten möchten? Füllen Sie in diesem Fall nachfolgendes Formular aus: https://www.fluechtlingshilfe.ch/aktiv-werden/fuer-ukrainische-gefluechtete/gastfamilien-fuer-ukrainische-gefluechtete


Können Sie Ihre ukrainischen und/oder russischen Sprachkenntnisse zur Verfügung stellen?

Verfügen Sie über ukrainische und/oder russische Sprachkenntnisse, die Sie kostenlos zur Verfügung stellen möchten? Bitte melden Sie sich im Internetportal des Kantons Bern «Koordination Ukraine-Hilfe» unter: https://www.asyl.sites.be.ch/de/start/integration/koordination-ukraine-hilfe.html


Möchten Sie für schutzsuchende Personen aus der Ukraine Freiwilligenarbeit leisten?

Personen, die sich für Geflüchtete engagieren möchten, können sich beim Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Bern melden: https://www.srk-bern.ch/de/sinnvolles-engagement-eins-zu-eins-begleiten-sie-fluechtlinge-im-alltag


Wer ist für die Betreuung und sozialhilferechtliche Unterstützung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine in Urtenen-Schönbühl zuständig?

Im Perimeter der Gemeinde Urtenen-Schönbühl ist als regionaler Asyl- und Flüchtlingspartner das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern für die Betreuung und sozialhilferechtliche Unterstützung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine zuständig: https://www.srk-bern.ch/de/ukraine-gemeinsamer-einsatz-fuer-die-verletzlichsten/anlaufstelle-fuer-gefluechtete#srk


Wie wird die Gesundheitsversorgung für schutzsuchende Personen aus der Ukraine im Kanton Bern sichergestellt?

Nach dem Antrag auf Schutzstatus S schliessen die kantonalen Behörden die Krankenversicherung für schutzsuchende Personen aus der Ukraine ab. Damit sind sie ab Einreichung ihres Gesuchs um Schutzgewährung versichert. Weitergehende Informationen bezüglich der Gesundheitsversorgung für schutzsuchende Personen aus der Ukraine finden Sie unter: https://www.gsi.be.ch/content/dam/gsi/dokumente-bilder/de/themen/gesundheit/gesundheitsversorgung-ukrainische-gefluechtete-schutzsuchende/informationen-fuer-privatpersonen/infos-gesundheit-ukraine-de.pdf


Müssen sich schutzsuchende Personen aus der Ukraine, welche sich in Privathaushalten aufhalten, bei der Gemeinde Anmelden?

Ukrainische Schutzsuchende, welche sich in Privathaushalten aufhalten, müssen sich bei der Gemeinde anmelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente - falls vorhanden - benötigt:

  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Geburtsschein oder Familienausweis für minderjährige Kinder
  • Positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariat für Migration (SEM)

Für künftige Wohnortwechsel von Schutzsuchenden muss, sofern noch kein positiver Entscheid vom SEM vorliegt, ein Gesuch an das SEM, Quellenweg 6, 3084 Wabern bei Bern, gestellt werden. Liegt der Ausweis S bereits vor, müssen Adressänderungen mit dem regionalen Partner, Schweizerisches Rotes Kreuz, Bernstrasse 162, 3052 Zollikofen, 031 919 09 09, kvbe@srk-be.ch, abgesprochen werden.


Dürfen schutzsuchende Personen aus der Ukraine in der Schweiz arbeiten?

Personen mit Ausweis S können in der Schweiz arbeiten. Dafür benötigen sie eine Bewilligung des Amts für Wirtschaft. Bei der Jobsuche werden sie von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützt. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/unternehmen/auslaendische-erwerbstaetige/erwerbstaetigkeit-schutzstatus-s.html


Organisiert die Gemeinde Austauschtreffen für schutzsuchende Personen aus der Ukraine und/oder Gastfamilien?

Jegi-Hilft koordiniert u.a. in Absprache mit den Gemeinden Bäriswil, Jegenstorf, Mattstetten und Urtenen-Schönbühl entsprechende Austauschtreffen. Interessierte Personen können sich bei Jegi-Hilft melden (Tel. +41 31 761 01 39 / kurt.bienz@jegi-hilft.ch). Weitere Angebote, unter anderem Treffunkte für Ukrainer:innen, finden sich auf der Webseite «Ukraine Hilfe».


Erhalten schutzsuchende Personen aus der Ukraine finanzielle Unterstützung?

Die Schutzsuchenden können beim regionalen Partner, Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) Bern – Mittelland, +41 31 919 09 59, kvbe@srk-bern.ch, Nothilfe beantragen, falls sie nicht in der Lage sind, die Zeit bis zur Ausstellung Ausweis S und der ersten Auszahlung der Sozialhilfe selber zu überbrücken. Nach Ausstellung des «Ausweis S» erfolgt die Übergabe an die Sozialhilfe. Diese wird ebenfalls vom regionalen Partner SRK ausgezahlt. Die Auszahlung der Sozialhilfe erfolgt mind. einmal im Monat, manchmal auch mehrmals als Teilzahlungen. Damit die Gelder überall ausgezahlt werden können, empfiehlt sich die Eröffnung eines Bankkontos. Weitere Informationen sind in der Verordnung des Kanton Berns zur Sozialhilfe im Asylbereich ersichtlich.


Wofür ist die Gemeinde Urtenen-Schönbühl zuständig?

Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl ist zuständig für die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Anmeldung ukrainische Bürger
Für weitere Fragen zur Anmeldung können Sie sich an die Einwohnerkontrolle, einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch oder 031 850 60 60, wenden.

Zudem ist die Gemeinde für die Einschulung der in Urtenen-Schönbühl wohnhaften schutzsuchenden Kinder aus der Ukraine zuständig. Schulpflichtige schutzsuchenden Kinder aus der Ukraine können direkt bei den Schulen Grauholz angemeldet werden: https://schulen-grauholz.ch/index.php

Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl hat eine Arbeitsgruppe Ukraine ins Leben gerufen, welche den Auftrag hat, die Gemeinde auf die kommende Situation vorzubereiten. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich an Matthias Gehrig, Gemeinderat Departement «Soziales und Gesundheit», Tel. 079 833 31 89, E-Mail m.gehrig@urtenen-schoenbuehl.ch, wenden.


Gibt es im Kanton Bern eine Hotline für spezifische Fragen zur Thematik Ukraine?

Der Kanton Bern betreibt einen Kundendienst, an die sich Schutzsuchende, Gastfamilien sowie andere Ämter bei Fragen hinwenden können. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet. Der Kundendienst ist per Telefon unter 031 636 98 80 oder per E-Mail an info.ukraine.gsi@be.ch erreichbar.