Feuerbrand im Hausgarten
Ab dem 1.1.2020 besteht für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht. Alle EigentümerInnen müssen ihre Wirtspflanzen selber kontrollieren. Kontrollen durch die Gemeinde in Befallszonen entfällt. Alle Details dazu finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Dokumente
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| Feuerbrand Wirtspflanzen (PDF, 432 kB) | Download | 0 | Feuerbrand Wirtspflanzen |