Feuerbrand im Hausgarten
Ab dem 1.1.2020 besteht für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht. Alle EigentümerInnen müssen ihre Wirtspflanzen selber kontrollieren. Kontrollen durch die Gemeinde in Befallszonen entfällt. Alle Details dazu finden Sie hier.
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Feuerbrand Wirtspflanzen (PDF, 431.67 kB) | Download | 0 | Feuerbrand Wirtspflanzen |