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Neubauten / An- und Umbauten

Das Erstellen oder Abändern von Gasleitungen, Installationen sowie die Montage und Demontage der Messapparate sind bei der Bauverwaltung schriftlich mit dem Formular Installationsanzeige mit den notwendigen Planunterlagen der Bauverwaltung angemeldet werden.

Arbeiten an Zuleitungen und Hausinstallationen dürfen nur von ausgewiesenen Fachfirmen ausgeführt werden, die dafür eine Konzession der Gemeinde besitzen müssen


Bei Fragen zur Planung und Ausführung von Gasanschlüssen/-installationen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

 

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