Umwelt
Das Umweltschutzgesetz hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten (Art. 1 Abs. 1). Es beschreibt folgende Sachbereiche: Immissionen (Luftverschmutzung; Lärm und Erschütterungen; nichtionisierende Strahlen), Katastrophenschutz, umweltgefährdende Stoffe, umweltgefährdende Organismen, Abfälle, Belastungen des Bodens.
Aufgaben der Gemeinde im Umweltschutzbereich sind:
- Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung vollziehen
- Dienstleistungs-, Informations- und Beratungsstelle für Bürger, Kunden, Behörden im Hinblick auf die Einhaltung von Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften sein
- Betriebsanlagen und Bauvorhaben beurteilen und überwachen
- Lösungsvorschläge zum Schutz der Umwelt erarbeiten
- Zusammenarbeit und Massnahmenkoordination mit Kanton und anderen Gemeinden pflegen
- Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung in der Gemeinde umsetzen
Weiterführende Links:
Amt für Umweltkoordination und Energie
Bundesamt für Umwelt BAFU