Die Gemeinde als Arbeitgeberin
Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl beschäftigt gesamthaft rund 70 Mitarbeitende in der Gemeindeverwaltung mit den fünf Abteilungen Präsidiales, Finanzverwaltung, Bauverwaltung, Sozialdienst und Bildung, dem Werkhof, der Tagesschule, dem Sekretariat Bildung und der Zentrums- sowie Schulhauswartschaft. Zudem werden zwischen 3 und 4 Lernende ausgebildet.
Als öffentliche Arbeitgeberin bieten wir sinnstiftende Tätigkeiten mit Verantwortung, Nähe zur Bevölkerung und einem direkten Einfluss auf das Gemeinwohl. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitigem Respekt, Offenheit und einem wertschätzenden Umgang über alle Funktionen hinweg.
Wir fördern zeitgemässe Arbeitsbedingungen, unterstützen die fachliche und persönliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden und legen Wert auf eine ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Engagement, Fachkompetenz und Dienstleistungsorientierung bilden die Grundlage unserer täglichen Arbeit.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Anstellungsbedingungen sowie Benefits und die offenen Stellen aufgeführt.
Wichtigste Anstellungsbedingungen
Warum es sich für Sie lohnt, bei der Gemeinde Urtenen-Schönbühl zu arbeiten und welche Vorteile Sie dabei antreffen, erläutern wir Ihnen nachfolgend. Die ausführlichen Anstellungsbedingungen finden Sie im Dokument weiter unten.
Anstellung
Das Personal der Gemeinde Urtenen-Schönbühl wird grundsätzlich öffentlich-rechtlich angestellt. Personal im Stundenlohn und Aushilfen werden privatrechtlich angestellt.
Probezeit
Mitarbeitende der Gemeinde Urtenen-Schönbühl werden grundsätzlich mit einer Probezeit von 3 Monaten angestellt.
Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis von beiden Parteien schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden.
Arbeitszeit
Die Sollarbeitszeit beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent 41 Stunden pro Woche. Grundsätzlich wird die Arbeitszeit nach dem Jahresarbeitszeitmodell geleistet, wobei auf die Schalteröffnungszeiten Rücksicht zu nehmen ist. Aufgrund der betrieblichen Verhältnisse kann dies aber unterschiedlich organisiert sein.
Pausen
Es besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Pause von je 15 Minuten während des Vormittags und des Nachmittags.
Ferien
Der Ferienanspruch pro Kalenderjahr beträgt:
- Bis 20 Jahre: 28 Arbeitstage Ferien
- 21 – 44 Jahre: 25 Arbeitstage Ferien
- 45 – 54 Jahre: 28 Arbeitstage Ferien
- Ab 55 Jahre: 33 Arbeitstage Ferien
- Lernende: 32 Arbeitstage Ferien
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht während des ganzen Kalenderjahrs im Gemeindedienst stehen, haben einen anteilsmässigen Ferienanspruch. Der Ferienanspruch der teilzeitlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht im gleichen Umfang wie für das übrige Personal, jedoch dem Beschäftigungsgrad entsprechend.
Gehalt
Jede Stelle ist einer Gehaltsklasse zugewiesen. Für die Bestimmung des Gehalts bei Stellenantritt sind die zur Ausübung der Funktion dienlichen Erfahrungen und Fähigkeiten zu berücksichtigen.
13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn wird je hälftig im Juni und Dezember (pro rata) des Jahres überwiesen.
Treueprämie
Die Treueprämie wird erstmals nach 10 Dienstjahren und anschliessend alle 5 Jahre gewährt.
Pensionskasse
Die Pensionskasse der Gemeinde ist die Previs Vorsorge. Die Gemeinde übernimmt einen Arbeitgeber-Anteil von 58.05%.
Aus- und Weiterbildungen
Die Gemeinde fördert die Weiterbildung ihres Personals. Die Initiative für Weiterbildungsmassnahmen soll sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von den vorgesetzten Stellen ausgehen. Die Übernahme von Kosten der Gemeinde an Weiterbildung richtet sich nach dem dienstlichen Interesse.
Externe Anlaufstelle bei Verletzung der persönlichen Integrität
Den Mitarbeitenden steht eine externe Anlaufstelle mit ausgewiesen qualifizierten und erfahrenen Beraterinnen und Berater zur Verfügung, um bei der Verletzung der persönlichen Integrität (Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung) die betroffenen Mitarbeitenden zu beraten und zu unterstützen.
Wichtigste Benefits auf einen Blick
- 41 Stunden-Woche (bei 100%)
- Betreuungszulagen (zusätzlich zu den Familienzulagen)
- Kostenlos Kaffee, Tee und Früchte im Pausenraum
- Grosszügige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Weihnachtsgeschenk
- Geschenke bei verschiedenen persönlichen Ereignissen
- Prämie bei aktiver Vermittlungsrolle für die Anstellung von neuen Mitarbeitenden
- Möglichkeit auf unbezahlten Urlaub
- Jährlicher Personalausflug und zusätzlich die Möglichkeit auf einen abteilungsinternen Ausflug oder Retraite
- Nähe zu den öffentlichen Verkehrsmitteln
- Preiswerte Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
Offene Stellen
Zurzeit sind alle Stellen besetzt.
Kontakt
Marc Grossenbacher
personal@urtenen-schoenbuehl.ch
031 850 60 75
Dokumente
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| Anstellungsbedingungen & Benefits (PDF, 236 kB) | Download | 0 | Anstellungsbedingungen & Benefits |