Adressauskunftsbegehren
Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin folgende Daten einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht:
- Namen
- Vornamen
- Geschlecht
- Adresse
- Zivilstand
- Heimatort
- Datum des Zu-und Wegzuges
- Jahrgang
Adressauskünfte werden weder telefonisch noch für kommerzielle Zwecke erteilt.
Für Listenauskünfte wenden Sie sich mit einem schriftlichen Gesuch an den Gemeinderat.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 850 60 60 | einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 10.00