Gemeindeversammlung
Ort
ZentrumssaalZentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl
Informationen
- Beschreibung
Traktanden
- Genehmigung der Jahresrechnung 2021
- Verschiedenes, Orientierungen
Aktenauflage
Die Akten und Unterlagen zu den Traktanden liegen drei Wochen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Es wird auf die Publikation im Anzeiger und auf die Homepage der Gemeinde verwiesen. Eine Zusammenfassung der Gemeinderechnung wird in dieser Botschaft abgedruckt, detaillierte Exemplare können drei Wochen vor der Versammlung auf der Finanzverwaltung bezogen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften muss sofort beanstandet werden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.- Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.