Gemeindeversammlung
Ort
Zentrumssaal Urtenen-SchönbühlZentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
- Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger und Übergabe der Bürgerbriefe.
- Kreditbewilligung zur Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs der Feuerwehr.
- Regionale Kinder- und Jugendarbeit (REKJA); Bewilligung eines wiederkehrenden Gemeindebeitrags (Selbstbehalt gemäss Filag 2012).
- Genehmigung des Voranschlags 2014 mit Festsetzung der Steueranlagen.
- Orientierungen und Verschiedenes, Verleihung des uschön Award.
Apéro im Foyer im Anschluss an diese Versammlung.
Aktenauflage: Eine Zusammenfassung des Voranschlags (Traktandum 4) wird in der Botschaft abgedruckt, detaillierte Exemplare des Budgets können ab 18. November 2013 auf der Finanzverwaltung bestellt und bezogen werden. Ab diesem Termin liegen auch die übrigen Geschäftsakten auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Beschwerde geführt werden. Die Frist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag der Versammlung. Es wird auf die Rügepflicht nach Art. 49a des Gemeindegesetzes hingewiesen.
Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Der Gemeinderat - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.