Siegelungsdienst
Bei Todesfall muss gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen eine summarische Aufnahme der Erbschaft erfolgen. Bitte setzen Sie sich als angehörige Person oder gesetzliche Vertretung mit der Gemeinde in Verbindung. Der Siegelungsdienst ist verpflichtet, für die Feststellung des Vermögens der verstorbenen Person betreffend die Sicherstellung und Inventarisierung die nötige Erhebung durchzuführen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt Siegelung (PDF, 54.62 kB) | Download | 0 | Merkblatt Siegelung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Todesfall | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |