Gastgewerbebewilligungen
Bereich Gastgewerbe
Die Einreichestelle sämtlicher Gastgewerbegesuche ist die Gemeindeverwaltung. Die Bewilligungsbehörde ist das Regierungsstatthalteramt.
Gesetzliche Grundlagen sind Folgende:
BSG 935.11 - Gastgewerbegesetz - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
BSG 935.111 - Gastgewerbeverordnung - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei gewerbsmässig Speisen und Getränke abgibt, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Nicht gewerbsmässige Veranstaltungen, welche die in Art. 1a GGV umschriebenen Kriterien einhalten, sind dem Gastgewerbegesetz nicht mehr unterstellt.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beurteilung, ob Ihr geplanter Anlass bewilligungspflichtig ist. Massgebend zu verwenden sind die Gesuchsunterlagen und Dokumente auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter. Einreichestelle der Gesuche ist die Gemeinde. Gesuche um Einzelbewilligung F (Festwirtschaft) benötigen zudem das Hygienekonzept, Jugendschutzkonzept und die Speise- und Getränkekarte. Hier finden Sie sämtliche Formulare.
NEU - Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Seit Anfang 2024 wird im Kanton Bern schrittweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular „Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung“ kann ab sofort online bei der Gemeinde Urtenen-Schönbühl eingereicht werden.
Hier gelangen Sie zum digitalen Gesuchsformular.
Für die digitale Erfassung eines Gesuchs um gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen Sie ein BE-Login.
Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und leitet Ihren Antrag an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung an Sie zurückgewiesen. Sie werden per Mail informiert und können die fehlenden Angaben ergänzen. Anschliessend können Sie das Gesuch erneut ins Portal hochladen. Insofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per Mail die Bewilligung Ihres Gastgewerbegesuchs vom Regierungsstatthalteramt.
Bei Fragen zum Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir danken den Gesuchstellern, Vereinen, Veranstaltern und Organisationen für die Einhaltung der Bestimmungen beim Bearbeiten und Einreichen der Unterlagen.
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Um im Kanton Bern einen Gastgewerbebetrieb zu eröffnen oder zu übernehmen, benötigen Sie eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe. Wie Sie vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken
Sie möchten alkoholische Getränke verkaufen? Ob Sie dies dürfen und wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.
Weitere Informationen rund um das Gastgewerbe finden Sie hier.
Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Öffentliche Sicherheit | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |