Hundetaxe
Registrierung von Hunden
Alle Hunde müssen fälschungssicher und eindeutig gekennzeichnet sein und in der AMICUS-Datenbank registriert werden. Dazu implantiert der Tierarzt Ihrem Hund einen Mikrochip.
Ersthundehalter/innen: Müssen sich bei der Finanzverwaltung melden, damit die Personalien im AMICUS erfasst werden können. Nach der Erfassung werden die Zugangsdaten (Personen-ID, Passwort) durch die AMICUS per Post oder via Mail zugestellt. Anschliessend kann der Tierarzt den Hund auf Ihren Namen registrieren lassen.
Flyer AMICUS siehe unten.
Hundetaxe
Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl erhebt eine Hundetaxe in Anwendung von Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes sowie des Reglements über die Hundetaxe
Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, die am Stichtag 1. August Wohnsitz in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl haben und deren Hund älter als 6 Monate ist. Von der Taxe befreit sind Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden.
Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 und wird den registrierten Hundehaltern jeweils im August für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.
An- und Abmeldung
Alle Hunde in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl müssen auf der Finanzverwaltung an- und abgemeldet werden.
Änderungen wie Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind umgehend der Finanzverwaltung sowie der Hundedatenbank AMICUS, Telefon 0848 777 100, info@amicus.ch zu melden.
AMICUS
Per 1. Januar 2016 wurde die ANIS-Datenbank durch die AMICUS-Datenbank abgelöst. Personen, die bereits im ANIS registriert waren, wurden mit der Umstellung automatisch in die neue Datenbank AMICUS übernommen und können mit den gleichen Zugangsdaten abgefragt werden.
Ersthundehalter/innen: Die Personalien müssen neu durch die Gemeinde in der AMICUS-Datenbank erfasst werden. Nach der Erfassung wird von der AMICUS ein Brief mit den Zugangsdaten (Personen-ID, Passwort) geschickt. Anschliessend kann der Tierarzt den Hund mit dem Mikrochip registrieren.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Veterinärdienst des Kantons Bern. Antworten auf häufig gestellten Fragen erhalten Sie hier.
Preis
Zugehörige Objekte
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Gemeindepolizeireglement Hundehaltung (PDF, 28.86 kB) | Download | 0 | Gemeindepolizeireglement Hundehaltung |
Kant. Hundegesetz (PDF, 41.82 kB) | Download | 1 | Kant. Hundegesetz |
Entsorgung Hundekot (PDF, 47.09 kB) | Download | 2 | Entsorgung Hundekot |
Reglement über die Hundetaxe (PDF, 27.42 kB) | Download | 3 | Reglement über die Hundetaxe |
Verordnung über die Hundetaxe (PDF, 31.8 kB) | Download | 4 | Verordnung über die Hundetaxe |
Broschüre Hundetaxe Homepage (PDF, 145.33 kB) | Download | 5 | Broschüre Hundetaxe Homepage |
Flyer Amicus (PDF, 304.82 kB) | Download | 6 | Flyer Amicus |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gebühren | 031 850 60 70 | finanzverwaltung@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 031 850 60 70 | finanzverwaltung@urtenen-schoenbuehl.ch |