Luftreinhaltung
Heizen mit modernen Feuerungsanlagen ermöglicht uns einen Komfort, auf den wir nicht mehr verzichten wollen. Heizen mit Öl, Gas oder Holz verursacht jedoch auch Schadstoffe wie Russ, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Teer. Deshalb beschränkt die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes die zulässigen Emissionen und schreibt regelmässige Kontrollen der Anlagen vor. Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und entlasten durch die Einsparung von Heizkosten Ihr Budget.
Feuerungskontrolle
Der Zweck der Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch. Die Kontrolle hat gemäss den gesetzlichen Grundlagen einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen zu leisten sowie Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen zu schützen.
Die Feuerungskontrolle für die Gemeinde Urtenen-Schönbühl wird durchgeführt von:
Kaminfegergeschäft
Buchsifäger GmbH
Grubenstrasse 7a
3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 869 42 55
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.
Feuerungskontrolle im Kanton Bern: Liberalisierung und kantonaler Vollzug ab 1. August 2025
Das Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz hat mitgeteilt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern am 8. März 2023 eine Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft beschlossen hat. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung von bis zu einem Megawatt aufweisen.
Bisher waren die Gemeinden für den Vollzug zuständig. Mit der Gesetzesänderung wird diese Verantwortung auf den Kanton übertragen. Ab dem 1. August 2025 werden die Kontrollen sowie die Sanierungsverfahren daher nicht mehr von den Gemeinden, sondern direkt vom Kanton durchgeführt.
Ab dem 1. April 2025 können Feuerungskontroll-Personen oder Unternehmen eine Konzession beim Amt für Umwelt und Energie beantragen.
Messresultate der Heizperiode 2023/2024 | |
Kontrollierte Heizungen: | 183 |
Beanstandete Heizungen: | 8 |
Kaminhöhe
Die Abgase von Feuerungen (und anderen Quellen) müssen in der Regel über Dach abgeleitet werden (Art. 6 LRV). Wie hoch die Kamine über Dach geführt werden müssen, geben die Kaminempfehlung des BUWAL an. Diese Empfehlungen (Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach vom Dezember 2018) hat der Kanton Bern als Verbindlich erklärt.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt Heizung (PDF, 1.55 MB) | Download | 0 | Merkblatt Heizung |
Mindesthöhe von Kaminen über Dach (PDF, 835.24 kB) | Download | 1 | Mindesthöhe von Kaminen über Dach |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt | 031 850 60 90 | bauverwaltung@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 031 850 60 90 | bauverwaltung@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Download |
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