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Familienzulagen

Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmende, Selbständige im Gewerbe und Nichterwerbstätige
KinderzulagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an Arbeitnehmer werden immer über den Arbeitgeber mit einem Anmeldeformular beantragt, das bei dessen Familien-Ausgleichskasse bezogen werden kann. Ab 2009 können im Kanton Bern grundsätzlich auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bei ihrer zuständigen Ausgleichskasse Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen stellen. Im Kanton Bern betragen die Kinderzulagen für Kinder bis 16 Jahre CHF 250.00 pro Monat/Kind und die Ausbildungszulagen ab dem Monat nach vollendetem 16. Altersjahr CHF 310.00 pro Monat/Kind. Pro Kind darf höchstens eine volle Zulage bezogen werden.


Kinder- und Ausbildungszulagen für selbständige Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmende
Selbständige Landwirte und Arbeitnehmende in der Landwirtschaft haben Anspruch auf landwirtschaftliche Kinder- und AusbildungszulagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die Kinderzulagen betragen im Talgebiet für Kinder bis 16 Jahre CHF 215.00 pro Monat/Kind und die Ausbildungszulagen ab dem Monat nach vollendetem 16. Altersjahr CHF 268.00 pro Monat/Kind. Für landw. Arbeitnehmende kommt zusätzliche eine Haushaltungszulage von CHF 100.00 pro Monat zur Ausrichtung. Die Zulagen müssen mit entsprechendem Anmeldeformular bei der zuständigen AHV-Zweigstelle am Betriebsort beantragt werden.

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