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Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr

4. September 2026

Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr Kanton Bern, gültig ab 03.09.2026, 12.00 Uhr

Erhebliche Waldbrandgefahr im Grossteil des Kantons Bern und Grosse Waldbrandgefahr am Jurasüdfuss

Gefahrenstufe «gross» (Stufe 4)
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):

  • Jurasüdfuss

Verhaltenshinweise bei «gross» (Stufe 4)
Grundsätzlich auf Feuer im Wald, inklusive Wytweiden, und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) verzichten. Mit grösster Vorsicht können fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) benutzt werden. Bei Wind ganz davon absehen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.

Gefahrenstufe «erheblich» (Stufe 3)
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):

  • übriges Kantonsgebiet

Verhaltenshinweise bei «erheblich» (Stufe 3)
Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Im oder am Wald, inkl. Wytweiden, nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht feuern. Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter: Feuerverbote ab 28.08.2026, 12 Uhr, im ganzen Kanton Bern aufgehobenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere Informationen finden Sie hier: WaldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Entwicklung der Waldbrandgefahr wird vom Amt für Wald und Naturgefahren fortlaufend verfolgt und das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.

Waldbrand