Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und Feuerwerksverbot
Kantonsweites Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und generelles Feuerwerksverbot
Trotz der teilweisen Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor gross. Daher gilt weiterhin im gesamten Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb 50 Meter zum Waldrand) und ein generelles Feuerwerksverbot.
Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):
Informationen
Die Situation wird am 13. August 2026 neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Feuerverbot (PDF, 246 kB) | Download | 0 | Merkblatt Feuerverbot |