Korrigendum zur Publikation im Amtsanzeiger – Feuerwerksverbot
In der Einladung zur Bundesfeier 2026 im Amtsanzeiger dieser Woche ist der Hinweis enthalten, dass Feuerwerk im Freien und nicht in der Nähe von Gebäuden und Anlagen abgebrannt werden darf.
Diese Angabe ist aufgrund eines redaktionellen Versehens nicht mehr aktuell.
Für den gesamten Kanton Bern gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist bis auf Weiteres verboten. Ebenfalls untersagt sind das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhenfeuern und 1.-August-Feuern.
Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl bittet die Bevölkerung, das kantonale Feuerwerksverbot einzuhalten und dankt für das Verständnis.
Die Bundesfeier auf dem Zentrumsplatz findet wie geplant statt. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher.
Gemeindeverwaltung Urtenen-Schönbühl