Rechtskräftiger Strassenplan Kantonsstrasse
Sanierung Fussgängerstreifen Hindelbankstrasse 16 und 53, Trottoirüberfahrt Schützenweg
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen können während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Urtenen-Schönbühl, Zentrumsplatz 8, 3322 Urtenen-Schönbühl.
Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.