Parkbewilligungen (Änderung Kennzeichen)
Die Änderung einer gültigen Parkbewilligung infolge neuem Kennzeichen ist durch den Inhaber/die Inhaberin der Parkbewilligung wie folgt mitzuteilen:
- persönlich am Schalter der Präsidialabteilung / Bar- oder Kartenzahlung, Twint
- online via untenstehendem Formular / Online-Zahlung
Bearbeitungsgebühr: CHF 20.- / Art. 8, Verordnung über die Erteilung von Parkbewilligungen
Die Änderung erfolgt i.d.R. innerhalb eines Arbeitstages. Änderungen, welche am Wochenende oder an Feiertagen mitgeteilt werden, werden erst am nächsten Arbeitstag verarbeitet. In diesen Fällen ist die Parkgebühr trotz bestehender Bewilligung am Automaten oder via Parkingpay-App zu begleichen.
Bitte beachten Sie, dass das neue Kennzeichen auch in Ihrem Parkingpay-Konto geändert werden muss.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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