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Unterhaltsvertrag

Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Eltern in Bezug auf die verbindliche Regelung des Unterhalts haben.

 

Getrennte/geschiedene Eltern

Bei einer richterlichen Trennung einer Ehe oder bei einer Scheidung regelt das Zivilgericht auch den Unterhaltsbeitrag für die Kinder. Bei der Abänderung des Scheidungsurteils betreffend Kindesunterhalt gibt es zwei Wege:

 

Unverheiratete Eltern

Bei unverheirateten Eltern entsteht mit Anerkennung der Vaterschaft beim Zivilstandsamt ein Unterhaltsanspruch des Kindes. Unverheiratete Eltern können einen Unterhaltsvertrag abschliessen. Der Unterhaltsvertrag wird erst dann verbindlich, wenn er von der örtlich zuständigen KESB genehmigt worden ist (gilt auch für Abänderungen).

Brauchen Sie als unverheiratete Eltern Unterstützung eine einvernehmliche Unterhaltsregelung zu finden? Der Sozialdienst Urtenen-Schönbühl ist Ihnen bei der Erstellung eines Unterhaltsvertrages behilflich (siehe unten Dokumente: Merkblatt Unterhaltsvereinbarungen.pdf).

Falls eine einvernehmliche Lösung aussichtslos erscheint, können Sie sich hier direkt bei der SchlichtungsbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden.

 

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Unterhaltsvereinbarungen (PDF, 150 kB) Download 0 Merkblatt Unterhaltsvereinbarungen
Absichtserklärung der Eltern für Regelung oder Änderung Kindsunterhalt (PDF, 717 kB) Download 1 Absichtserklärung der Eltern für Regelung oder Änderung Kindsunterhalt
Merkblatt für Eltern zum neuen Unterhaltsrecht (PDF, 122 kB) Download 2 Merkblatt für Eltern zum neuen Unterhaltsrecht
Merkblatt Elterliche Sorge bei unverheirateten (PDF, 124 kB) Download 3 Merkblatt Elterliche Sorge bei unverheirateten
Merkblatt Erziehungsgutschriften AHV IV (PDF, 623 kB) Download 4 Merkblatt Erziehungsgutschriften AHV IV
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