Umzug innerhalb der Gemeinde
Sind Sie in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl umgezogen? Melden Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen mit dem Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein) und einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) oder Ausländerausweis und Pass bei der Einwohnerkontrolle. Sie können Ihren Umzug auch über eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen.
Kosten CHF 20.-
Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle vorgenommen.
Militärpflichtige
Für die Adressänderung senden Sie das Dienstbüchlein (mit Angabe der neuen Wohnadresse) dem SektionschefExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 031 850 60 60 | einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |