waffenrechtliche Bewilligungen
Waffenerwerb
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen WaffenerwerbsscheinExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Eine Bewilligung ist auch erforderlich für den Erwerb von Waffenbestandteilen. Dies betrifft folgende Gesuche:
- Ausnahmebewilligungen
- Waffenerwerbsscheine
- Waffenhandelsbewilligungen
- Waffentragbewilligungen
Das entsprechende Gesuch ist bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe,Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Postfach 7571, 3001 Bern einzureichen.
Weitere Gesuche
Folgende Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen:
- AbbrandbewilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Erwerbsschein und Verkaufsbewilligung für pyrotechnische GegenständeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Erwerbsschein für SprengmittelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zum Gesuch sind erforderlich:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Öffentliche Sicherheit | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |