waffenrechtliche Bewilligungen
Waffenerwerb
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Eine Bewilligung ist auch erforderlich für den Erwerb von Waffenbestandteilen. Dies betrifft folgende Gesuche:
- Ausnahmebewilligungen
- Waffenerwerbsscheine
- Waffenhandelsbewilligungen
- Waffentragbewilligungen
Das entsprechende Gesuch ist bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach 7571, 3001 Bern einzureichen.
Weitere Gesuche
Folgende Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen:
- Abbrandbewilligung
- Erwerbsschein und Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände
- Erwerbsschein für Sprengmittel
Zum Gesuch sind erforderlich:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Öffentliche Sicherheit | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |