Grosse Waldbrandgefahr, Feuerverbot im Wald & Waldesnähe im Norden Kt. BE
Im nördlichen Kantonsteil noch grosse Waldbrandgefahr und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, Gefahrenrückgang im Berner Oberland
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland und weiteren sechs Verwaltungskreisen untersagt: Weiterhin Feuerverbote in sieben VerwaltungskreisenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):
- Berner Jura, Mitteland, Voralpen und Veraltungskreis Thun
Die Waldbrandgefahr wird in folgender Region des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):
- Berner Oberland (Verwaltungskreise Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Haslital)
Geltende Massnahmen und Verhaltenshinweise
Aktuell gilt in den Verwaltungskreisen Jura bernois, Biel-Bienne, Seeland, Oberaargau, Emmental, Bern-Mittelland und Thun ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
In den Verwaltungskreisen Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli ist das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe seit Donnerstagmittag, 20. August 2026, aufgehoben. Es gelten die Verhaltenshinweise für die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3): Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer im Freien nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Bo-den) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Informationen
Die Situation wird am 27. August 2026 neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Feuerverbot (PDF, 246 kB) | Download | 0 | Merkblatt Feuerverbot |