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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und Grosse Waldbrandgefahr

5. August 2026

Kantonsweites Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und Grosse Waldbrandgefahr

Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.

Aufruf zu besonderer Vorsicht

Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen, immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.

Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):

 

 

 

Informationen
Die Situation wird am 13. August 2026 neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53

Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und RegierungsstatthalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

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