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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m) und Waldbrandgefahr

17. Juli 2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Berner Jura, im Mittelland und in den Voralpen

In folgenden Regierungsstatthalterämtern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter):

  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau
  • Bern-Mittelland
  • Emmental

Aufruf zu besonderer Vorsicht
Ausserhalb dieser Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

 

In der nördlichen Kantonshälfte weiterhin grosse Waldbrandgefahr

Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):

  • Berner Jura
  • Mittelland
  • Voralpen

Die Waldbrandgefahr wird in folgender Region des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):

  • Berner Oberland

Verhaltenshinweise
In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (bis 50 m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
In Regionen mit erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

 

Informationen
Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 23. Juli 2026, neu beurteilt. Wenn keine flächendeckenden ergiebigen Regenmengen fallen, wird über ein allfälliges Feuerwerksverbot entschieden. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53

Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und RegierungsstatthalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Feuerverbot

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Feuerverbote (PDF, 226 kB) Download 0 Merkblatt Feuerverbote
Dispokarte Waldbrandgefahr 16.07.2026 (PNG, 602 kB) Download 1 Dispokarte Waldbrandgefahr 16.07.2026
Feuerverbot Plakat (PDF, 206 kB) Download 2 Feuerverbot Plakat