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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m) im Norden des Kantons Bern

3. Juli 2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m) im Norden des Kantons Bern

Massnahmen
In folgenden Regierungsstatthalterämtern des Kantons Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m):

  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau

In den Regionen der Waldbrandgefahr Stufe 4 gilt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: Das Entfachen von Feuer im Freien ist bis auf Widerruf untersagt. Das Feuerverbot gilt auch  auf Privatgrund. In allen anderen Regionen ist höchste Vorsicht geboten.

Weitere Hinweise zum Verbot gibt das Merkblatt "Achtung Feuerverbot" (siehe Dokumente).

Verhaltenshinweise für alle anderen Regionen

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Weitere Informationen finden Sie hier: WaldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und RegierungsstatthalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Waldbrand

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20260702_BE_Massnahmen_Waldbrandgefahr (1) (PDF, 387 kB) Download 0 20260702_BE_Massnahmen_Waldbrandgefahr (1)