Kopfzeile

KONTAKT

Inhalt

Sozialdienst Urtenen-Schönbühl: Jahresbericht 2024

26. August 2025

Mit Art. 17 Abs. 6 des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) ist die Sozialkommission von Urtenen-Schönbühl verpflichtet, die Gemeinden, für die sie zuständig ist, über alle wesentlichen Entwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu informieren. Diesen Informationspflichten kommt das Departement «Soziales und Gesundheit» nach, indem es im Rahmen des Jahresberichts 2024 umfassend Rechenschaft über die Tätigkeiten des Sozialdienstes ablegt.

Wir wünschen eine angeregte Lektüre.

Zugehörige Objekte

Name
Jahresbericht Sozialdienst 2024 (PDF, 8.42 MB) Download 0 Jahresbericht Sozialdienst 2024