Amtliche Publikation - Bereinigung Pachtreglement und Aufhebung Gebührentarif Feuerungskontrolle
Pachtreglement, Bereinigung Anhang
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl am 11.08.2025 die Bereinigung des Anhangs zum Pachtreglement beschlossen hat. Die Anpassung erfolgt im Hinblick auf das geplante Losverfahren zur Neuvergabe der gemeindeeigenen Pachtflächen per 01.11.2026. Die Anpassungen können auf der Webseite der Gemeinde unter Reglemente eingesehen werden.
Gegen die Anpassungen kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde eingereicht werden.
Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden tritt die Bereinigung per 01.09.2025 in Kraft.
Der Gemeinderat
Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998, BSG 170.111)
Ausserkraftsetzung:
Da ab dem 1. August 2025 die Feuerungskontrollen (einschliesslich Messung, Beurteilung und Sanierungsverfahren) nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton Bern durchgeführt werden, hat der Gemeinderat Urtenen-Schönbühl gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 mit Beschluss vom 11.08.2025 den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 23.06.2016 rückwirkend per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben.
Gegen die Ausserkraftsetzung des genannten Erlasses kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde eingereicht werden.
Der Gemeinderat