Gemeindeversammlung vom 20.05.2025
Gemeindeversammlung Urtenen-Schönbühl
Dienstag, 20. Mai 2025, 19.30 Uhr im Zentrumssaal
Traktanden
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Ernennung Revisionsstelle 2025 – 2028
- Anpassung Art. 19 Gebührenreglement
- Verschiedenes, Orientierungen
Aktenauflage
Die Akten und Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Botschaft mit Erläuterungen wird mit der Ausweiskarte an alle Stimmberechtigten versandt und ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften muss sofort beanstandet werden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Der Gemeinderat