Parkbewilligungen (Änderung Kennzeichen)
Die Änderung einer gültigen Parkbewilligung infolge neuem Kennzeichen ist durch den Inhaber/die Inhaberin der Parkbewilligung wie folgt mitzuteilen:
- persönlich am Schalter der Präsidialabteilung / Bar- oder Kartenzahlung, Twint
- online via untenstehendem Formular / Online-Zahlung
Bearbeitungsgebühr: CHF 20.- / Art. 8, Verordnung über die Erteilung von Parkbewilligungen
Die Änderung erfolgt i.d.R. innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen. Bis die Änderung erfolgt und bestätigt ist, ist die Parkgebühren trotz bestehender Bewilligung am Automaten oder via Parkingpay-App zu begleichen.
Bitte beachten Sie, dass das neue Kennzeichen auch in Ihrem Parkingpay-Konto geändert werden muss.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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