Abmeldung CH-Bürger
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über eUmzugCH abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Der Heimatschein wird Ihnen direkt am Schalter ausgehändigt oder der neuen Wohnsitzgemeinde zugestellt.
Für die Abmeldung am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt), sofern noch vorhanden
- Identitätskarte, Pass oder Führerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die genaue Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben (die entsprechende Vollmacht finden Sie unten, unter Dokumente). Wir bitten Sie, sich frühzeitig beim Steuerbüro zu melden. Vor der Abreise muss von CH-Bürgern eine Steuererklärung ausgefüllt werden.
Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle des neuen Wohnortes vorgenommen.
Militärpflichtige
Für die Abmeldung schicken Sie das Dienstbüchlein (mit Angabe der neuen Wohnadresse) dem Sektionschef.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 850 60 60 | einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |