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Notwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung kann infolge verschiedener Ereignisse teilweise oder total ausfallen. Die Wasserversorgung hat sich durch vorsorgliche Massnahmen entsprechend vorzubereiten. Bis zur Wiederherstellung des ordentlichen Versorgungsbetriebes sind nach der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) einige Einschränkungen hinzunehmen. Während der ersten drei Tage sind auch die Konsumenten stark gefordert, in dem sie sich auf ihren Notvorrat abstützen müssen.

Als Notwasserversorgung und zur Aufwertung des Dorfbildes werden verschiedene öffentliche Dorfbrunnen betrieben.

1. bis 3. Tag:
Selbstsorge aus eigenem Notvorrat:

  • 2 bis 4 Liter pro Person und Tag


4. bis 5. Tag:
Holprinzip ab Quartierverteilstellen:

  • 4 Liter pro Person und Tag
  • 60 Liter pro Grossvieheinheit und Tag


ab 6. Tag:
Holprinzip oder eingeschränkte Versorgung:

  • 15 Liter pro Person und Tag
  • 100 Liter pro Person in Betagtenzentren
  • erforderliche Menge für Lebensmittelbetriebe


folgende Tage/Wochen:
Instandstellung der Wasserversorgungsanlagen bis zum Normalbetrieb.