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Feuerbrand im Hausgarten

Ab dem 1.1.2020 besteht für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht. Alle EigentümerInnen müssen ihre Wirtspflanzen selber kontrollieren. Kontrollen durch die Gemeinde in Befallszonen entfällt. Alle Details dazu finden Sie hier.

 

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