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Baupolizei

Brandschutz
Feueraufseher der Gemeinde Urtenen-Schönbühl ist Martin Jöhr. Er steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Sicherheitsangelegenheiten
Die Sicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen. In der Funktion als bfu-Sicherheitsdelegierter berät Sie Martin Jöhr gerne.

Bäume und Sträucher / Einfriedungen
(211.1 Gesetz vom 28.5. 1911 betreffend Einführung des Zivilgestzbuches Art. 79 ff) Zur Beurteilung der Pflanzabstände und Nachbarverhältnisse gelten die Bestimmungen aus dem Zivilrecht (EG ZGB). Es handelt sich hier um privatrechtliche Angelegenheiten im Gegensatz zu den Bauvorhaben, welche nach dem öffentlichen Recht beurteilt werden.

Zugehörige Objekte