Abmeldung ausländische Bürger
Sie verlassen die Gemeinde Urtenen-Schönbühl? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über eUmzugCH abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Für die Abmeldung am Schalter benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die genaue Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben (die entsprechende Vollmacht finden Sie unten, unter Dokumente). Wir bitten Sie, sich frühzeitig beim Steuerbüro zu melden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 850 60 60 | einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |