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Nachführungsgeometer

Die Gemeinde sorgt für die Nachführung der Vermarkung und der Bestandteile der amtlichen Vermessung. Zur Zeit ist die RISTAG Ingenieure AG für die Nachführung der amtlichen Vermessung verantwortlich. Hinweis: spätestes innert eines Jahres nach Eintreten einer Veränderung muss die amtliche Vermessung nachgeführt werden.


RISTAG Ingenieure AG
Eigerweg 4
3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 858 11 11
info@ristag.ch
www.ristag.ch

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