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Steuern - allgemeine Informationen

Das Steuerbüro erbringt Dienstleistungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie des Kantons. Die Abteilung hat folgende Aufgaben:

  • Auskünfte bei Fragen und Problemen
  • Registerführung (ordentliches Steuerregister / Quellensteuerregister)
  • Eingangskontrolle der Steuererklärungen
  • Gemeindesteuerteilungen
  • Amtliche Bewertung
  • Liegenschaftssteuer
  • Feuerwehrersatzabgabe
  • Erlassgesuche

Die aktuelle Steueranlage der Gemeinde Urtenen-Schönbühl finden Sie hier: Steueranlagen

 

Bestätigung Steuerdomizil

Für Bestätigungen über das Steuerdomizil von steuerpflichtigen Personen ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Weitere Informationen zu den Ansässigkeitsbescheinigungen finden Sie hier:



Auszug aus dem Steuerregister / Steueranfragen

Die Gemeinden führen in ihren Steuerregistern die Steuerfaktoren der natürlichen Personen (steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtliche Werte der Liegenschaften). Das Steuerregister der juristischen Personen (steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital sowie amtliche Werte der Liegenschaften) führt die kantonale Steuerverwaltung.

Auskunft über natürliche Personen
Die im Steuerregister aufgeführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 dem Steuergeheimnis. Auskünfte aus dem Steuerregister dürfen nur noch an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Auskunft geltend machen können oder wenn die steuerpflichtige Person eine schriftliche Einwilligung erteilt hat. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.

Auskunft über juristische Personen
Beim Nachweis eines eigenen wirtschaftlichen Interesses erhalten Dritte von der kantonalen Steuerverwaltung Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von juristischen Personen mit Sitz im Kanton Bern. Die gebührenpflichtige Auskunft umfasst den steuerbaren Gewinn und das steuerbare Kapital.
 

Das Auskunftsgesuch muss schriftlich gestellt und begründet werden. Die steuerpflichtige Person wird über die erteilte Auskunft informiert. Wird die gewünschte Auskunft verweigert, kann die gesuchstellende Person eine anfechtbare Verfügung verlangen. Gegen die Verfügung kann Rekurs bei der Steuerrekurskommission erhoben werden.

Die Gebühr für die Steuerauskunft beträgt CHF 10.00 und wird in Rechnung gestellt oder ist bar am Schalter zu bezahlen.

 

Hier finden Sie Informationen zum Ausfüllen der Steuerklärung.



weiterführende Links:

 

Zugehörige Objekte