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Pflegekinder und Adoption

Pflegekinder und Adoption

Lebt Ihr Kind unter der Woche in einer Pflegefamilie? Sind Sie auf eine Tagespflege angewiesen? Brauchen Sie Entlastung und kennen die Betreuungsmöglichkeiten nicht? Betreuen Sie ein Kind über mehrere Tage unter der Woche? Auf solche oder ähnliche Fragen finden Sie nachfolgend Antworten.

Es wird differenziert zwischen Tagespflege und Familienpflege.
 

Tagespflege
Für Kinder in Tagespflege im vorschul- und schulpflichtigen Alter, die sich in einem Zeitraum von wenigstens drei Monaten an mindestens zehn Tagen während eines Monates für mehr als vier Stunden im gleichen Haushalt in Fremdpflege befinden, besteht eine Meldepflicht.

Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl arbeitet mit der Tagesfamilienorganisation Untere Emme – Mittelland zusammen. Bei Interesse, als Tageseltern tätig zu sein oder wenn Sie für Ihre Kinder Tageseltern suchen, melden Sie sich bei der zuständigen Vermittlungsorganisation, TFO Untere – Emme, Ansprechperson Frau Jacob-Haas.
 

Familienpflege
Pflegefamilien benötigen eine Bewilligung, welche das Kantonale Jugendamt (KJA) erteilt. Interessierte Pflegeeltern finden die Formulare für eine Bewilligung auf der Seite des KJA.

Die Pflegekinderaufsicht
  • klärt im Auftrag des kantonalen Jugendamtes die Eignung interessierter Familien ab,
  • beurteilt, ob Pflegekinder und Pflegefamilien zusammenpassen und
  • begleitet die Pflegefamilien im Rahmen der Pflegekinderaufsicht während der Betreuung (mind. ein Aufsichtsbesuch pro Jahr).

Die Familienpflege erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ein Vertrag regelt u.a. das Besuchsrecht, die Betreuungszeiten und die Finanzierung. Die Pflegefamilien erhalten eine Entschädigung, die sich an den kantonalen Richtlinien orientiert. Weitere Informationen zu den Formen der Familienpflege, Merkblätter und Vertragsvorlagen finden Sie auf der Webseite des kantonalen Jugendamtes. Bei Fragen zum Vorgehen oder allgemein zum Pflegekinderwesen melden Sie sich unverbindlich bei der für die Gemeinde Urtenen-Schönbühl zuständige Pflegekinderaufsicht: Regionale Soziale Dienste Wohlen, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, Tel. 031 828 81 66.

 

Pflegeverhältnisse zwecks späterer Adoption
Wer ein Pflegekind zwecks späterer Adoption bei sich aufnehmen will, muss vorgängig ein Gesuch um eine Pflegekinderbewilligung stellen. Sowohl für Kinder aus der Schweiz wie auch für Kinder aus dem Ausland ist beim Kantonalen Jugendamt in Bern als «Zentrale Behörde Adoption» ein Gesuch anzufordern:
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33

Weitere Informationen finden Sie hier:

Auf dieser Website finden Sie auch Informationen zu Pflegekinder- und Stiefkinderadoptionen sowie zu Adoptionen einer volljährigen Person.
 

Rechtsgrundlage (Art. 316 ZGB)

  • Wer Pflegekinder aufnimmt, bedarf einer Bewilligung der Kindesschutzbehörde oder einer anderen vom kantonalen Recht bezeichneten Stelle seines Wohnsitzes und steht unter Aufsicht.
  • Wird ein Pflegekind zum Zweck der späteren Adoption aufgenommen, so ist eine einzige kantonale Behörde zuständig.
  • Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen.

 

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