Gemeindeversammlung
Ort
Zentrumssaal Urtenen-SchönbühlZentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.
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Dokumente
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Botschaft 04.12.2017 | Download | 0 | Botschaft 04.12.2017 |
Beschlüsse 04.12.2017 | Download | 1 | Beschlüsse 04.12.2017 |