Datensperre
Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn
- die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist
- die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Bitte verwenden Sie für die Datensperre das Formular unter Dokumente und senden Sie uns dieses ausgefüllt zu.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 850 60 60 | einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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