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Datensperre

Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.

Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn

  • die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist
  • die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt


Bitte verwenden Sie für die Datensperre das Formular unter Dokumente und senden Sie uns dieses ausgefüllt zu.

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