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Adressauskunftsbegehren

Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin folgende Daten einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht:

  • Namen
  • Vornamen
  • Beruf
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Datum des Zu-und Wegzuges
  • Jahrgang

Adressauskünfte werden weder telefonisch noch für kommerzielle Zwecke erteilt.

Für Listenauskünfte wenden Sie sich mit einem schriftlichen Gesuch an den Gemeinderat.

 

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 10.00
kostenlos für Amtsstellen und Krankenkassen (bitte Rechnung anwählen)

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei mit einem * gekennzeichneten Feldern ist die Eingabe obligatorisch.

Unterlagen

Interessennachweis

Verfahren

Wir werden Ihre Anfrage prüfen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.