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Leerwohnungszählung

Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Erklärungen (im untenstehenden Formular jeweils mit * gekennzeichnet):

  1. Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Reduits, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
  2. Wohnungen, welche sowohl zur Miete als auch zum Kauf angeboten werden, sind nur unter "zu vermieten" anzugeben.
  3. Ein Einfamilienhaus ist ein selbstständiges, ausschliesslich zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude mit einer Wohnung. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen werden als Mehrfamilienhäuser betrachtet. Bei Doppel-, Reihen- und Terrassenhäusern zählt jeder Gebäudeteil als Einfamilienhaus, wenn ein eigener Eingang von aussen und eine durchgehende Brandmauer zwischen den Gebäudeteilen bestehen.


Erläuterungen

Definition Wohnung
Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Eine Wohnung im Sinne der Statistik verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische). Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen gelten als Mehrfamilienhäuser. Mansarden und separate Zimmer ohne eigene Küche oder Kochnische sowie Notunterkünfte in Baracken gelten nicht als Wohnung.

Definition Zimmer
Als Zimmer gelten Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw., die als Gesamtes eine Wohnung bilden. Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Reduits, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.

Leerwohnungen die gezählt werden:
Möblierte oder unmöblierte Wohnungen (inkl. Ferien- und Zweitwohnungen bzw. -häuser) und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni:

  • unbesetzt aber bewohnbar und
  • aktiv auf dem Markt zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.


Leerwohnungen die nicht gezählt werden:
Unbesetzte Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni

  • bereits auf einen späteren Bezugstermin vermietet oder verkauft sind (Miet- oder Kaufvertrag liegt schon vor)
  • weder zum Verkauf noch zur Vermietung ausgeschrieben sind (aufgrund zukünftigen Eigenbedarfs, offener Fragen bei Nachlässen, selbstgenutzte Zweitwohnungen, selbstgenutzte Einliegerwohnungen im Einfamilienhaus usw.)
  • nicht für Wohnzwecke angeboten werden (zweckentfremdete Wohnungen wie Büros, Arztpraxen usw.)
  • sich in Abbruch- oder Umbauobjekten befinden sowie Notwohnungen in Baracken
  • nicht fertig ausgebaut (Neubauwohnungen) und somit noch nicht bezugsbereit sind
  • nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Pfarrhäuser, Studentenwohnungen usw.)
  • aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind
  • mit Gewerbe- oder Geschäftslokalen eine räumliche Einheit bilden
  • in der Regel für weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienwohnungen/-häuser, möblierte Wohnungen usw.) und für die häufig auch Serviceleistungen wie Reinigung usw. angeboten werden

 

Online-Formular

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