Urnenabstimmung vom 24.11.2024
Verpflichtungskredit Kauf und Umbau Haus Serena, Solothurnstrasse 26, Urtenen-Schönbühl
Gemäss Art. 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung bringt der Gemeinderat den Verpflichtungskredit für den Kauf und Umbau Haus Serena, Solothurnstrasse 26 in Urtenen-Schönbühl am 24.11.2024 zur Abstimmung. Die Abstimmung findet zusammen mit dem Urnengang für die eidgenössischen Vorlagen statt.
Aktenauflage
Mit dem Versand der Unterlagen zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung wird auch eine Botschaft mit Stimmzettel zur Gemeindeabstimmung an alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten Personen zugestellt. Die Akten zum Geschäft liegen zudem 30 Tage vor dem Urnengang auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Auf der Homepage der Gemeinde Urtenen-Schönbühl www.urtenen-schoenbuehl.ch sind zudem alle Unterlagen elektronisch aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Gegen Abstimmungsergebnisse kann bei der Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 67a ff VRPG). Soweit die Ansetzung der Urnenabstimmung angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Gemeinderat Urtenen-Schönbühl
Zugehörige Objekte
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Botschaft Kauf Haus Serena (PDF, 1.05 MB) | Download | 0 | Botschaft Kauf Haus Serena |