«eBill» neu für Liegenschaftssteuern und Sonderveranlagungen
Mitteilung der kantonalen Steuerverwaltung Bern
Wer in «eBill» die Steuerverwaltung des Kantons Bern als Rechnungsstellerin abonniert hat, erhält ab dem 21. Oktober 2023 auch die Rechnungen und Verfügungen zur Liegenschaftssteuer und für Sonderveranlagungen bei Kapitalleistungen aus Vorsorge auf elektronischem Weg.
Bislang erhielten Kundinnen und Kunden auf Wunsch die drei Ratenrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern, die provisorische Abrechnung sowie die Schlussabrechnung und Veranlagungsverfügungen der Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer via elektronischer Rechnung «eBill» zugestellt. Auch allfällige Entscheide zu Einsprachen empfangen sie in ihr E-Banking- bzw. E-Finance-Portal.
Der papierlose Rechnungsversand via «eBill» wird noch umfassender: Neu können via «eBill» auch die Rechnungen der Liegenschaftssteuern und für Sonderveranlagungen elektronisch empfangen werden. Wir senden jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn wir eine neue Rechnung oder eine Verfügung via «eBill» verschicken.
Die Kundinnen und Kunden erhalten die ersten Rechnungen frühestens 30 Tage, nachdem sie sich erstmals via ihrem E-Banking- oder e-Finance-Portal für die Steuerverwaltung registriert haben. Innerhalb dieser Frist werden die Rechnungen weiterhin per Briefpost zugestellt.
Auf www.taxme.ch erklären wir, wie Kundinnen und Kunden vorgehen, wenn sie «eBill» für die Rechnungen der Steuerverwaltung aktivieren möchten. Selbstverständlich ist dies freiwillig.
«eBill»-Kundinnen und -Kunden, die Rechnungen zur Liegenschaftssteuer oder für Sonderveranlagungen nicht papierlos erhalten möchten, haben sich bei «eBill» für alle Rechnungen der Steuerverwaltung abzumelden. Eine teilweise Zustellung unserer
E-Rechnungen (beispielsweise die Ratenrechnung, aber die Liegenschaftssteuerrechnung nicht) ist nicht möglich.