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Richtplan Energie

Am 8. Juli 2015 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung den kommunalen Richtplan Energie genehmigt. Der Richtplan Energie ist ein Planungsinstrument zur Neuausrichtung der kommunalen Energieversorgung. Diese soll von bisher vorwiegend fossiler und atomarer Energieversorgung wird in den kommenden gut 20 Jahren auf hauptsächlich erneuerbare Energie umgestellt werden.

Der Richtplan Energie der Gemeinde Urtenen-Schönbühl
Die Zielsetzungen des Richtplanes Energie richten sich an den in der kantonalen Energie-strategie definierten Zielsetzungen aus. Im Jahr 2035 soll der Raumwärmebedarf zu 70% aus erneuerbare Energien gedeckt, der Wärmebedarf insgesamt um 20% reduziert und der Strom ebenfalls zu 80% aus erneuerbaren Energie bereitgestellt werden.

Der vorliegende Richtplan Energie ist behördenverbindlich. Über eine zusätzliche grundei-gentümerverbindlichkeit muss zu einem späteren Zeitpunkt per Entscheid an einer Gemein-deversammlung befunden werden.

Informieren Sie sich hier über den Richtplan Energie der Gemeinde Urtenen-Schönbühl (siehe Dokumente):

  • Erläuterungsbericht: Enthält alle wichtigen Grundlagen, Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den Massnahmenblättern und der Richtplankarte.
  • Massnahmenblätter: Zeigen, wie die gesetzten Ziele erreicht werden können.
  • Richtplankarte: Die Richtplankarte legt die Richtplaninhalte räumlich fest und stellt weitere wichtige Informationsinhalte dar.

 

Dokumente

Name
Erläuterungsbericht Download 0 Erläuterungsbericht
Massnahmenblätter Download 1 Massnahmenblätter
Richtplankarte Download 2 Richtplankarte