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Energie und Bauen

Was wir heute neu bauen oder renovieren, wirkt sich auf die nächsten Jahrzehnte aus. Bauherrschaften erwarten niedrige Betriebskosten, hohen Komfort und eine lange Nutzungsdauer. Die Allgemeinheit ist interessiert an umweltverträglichen, nachhaltigen Bauten, die natürliche Ressourcen schonen und die Abhängigkeit der Volkswirtschaft von nicht erneuerbarer Energie verringern.

Foto Energie

Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig (Bundesverfassung, Art.89, Abs.4).

Der Kanton Bern setzt als erster Kanton die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) Ausgabe 2014, um. Die Teilrevision der KEnV trägt dazu bei, Energie sparsam und effizient zu nutzen sowie den CO2 Ausstoss im Gebäudebereich zu reduzieren. Der Kanton Bern kann so einen Beitrag gegen die globale Erderwärmung leisten. Der Regierungsrat hat am 18. Mai 2016 eine Änderung der KEnV beschlossen. Diese trat am 1. September 2016 in Kraft. Mit der Änderung der KEnV wurden folgende Teile der MuKEn 2014 umgesetzt:

  • Verbesserter Wärmeschutz bei Neubauten um ca. 15 Prozent
  • Erhöhte Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten um ca. 25 Prozent
  • Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei neuen Nichtwohnbauten mit einer Energiebezugsfläche von mindestens 5'000 m²
  • Betriebsoptimierung in bestehenden Nichtwohnbauten mit einem Energieverbrauch von mehr als 200'000 kWh pro Jahr

 
Förderprogramm Kanton Bern
Mit dem aktuellen Förderprogramm des Kantons Bern werden verschiedene Massnahmen unterstützt. Alle Details dazu finden Sie unter www.energie.be.ch.

Im kantonalen Förderprogramm Energie wird der Energieträger Gas gleich gehandhabt wie der Energieträger Öl. Das bedeutet: Wer eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung ersetzt oder sich einem Wärmenetz anschliesst, erhält einen Förderbeitrag. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Ersatz einer Ölheizung. Keinen Förderbeitrag erhält, wer in einem Neubau oder nach einer Sanierung eine Gasheizung betreibt. Wer eine bestehende Holzheizung mit einer neuen Holzheizung ersetzt, erhält einen Förderbeitrag in der Höhe von mindestens 3000 Franken. Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Mai 2022. Informationen zum Heizungsersatz (Beiträge, Bedingungen): Anlagen
 

Nationales Gebäudeprogramm
Seit dem 14. August 2017 sind Gesuche für Förderbeiträge bei energetischen Sanierungen von Gebäuden und die Förderung erneuerbarer Energien direkt und online bei der Bau-, Verkehrs uns Energiedirektion (BVE) einzureichen.
Damit macht der Kanton Bern einen weiteren innovativen Schritt in Sachen Kundenservice. Mit dem Online-Portal können Kunden Ihre Gesuche für einen Förderbeitrag einfach, schnell und unkompliziert bei der BVE einreichen. Sie haben jederzeit einen Überblick über die eingereichten Gesuche und deren Bearbeitungsstatus und werden automatisch über die einzelnen Bearbeitungsschritte informiert.
Das Online-Portal erreichen Sie über www.be.ch/energiefoerderung

Förderprogramm der Energieregion Bern-Solothurn
Die Energieregion Bern-Solothurn hat einen Fördertopf eingerichtet, um Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Nachhaltigkeit zu unterstützen. Neben der Förderung von Solaranlagen werden auch Aktionen wie den Ersatz vom Umwälzpumpen und den Einbau von Wärmepumpenboiler unterstützt. Profitieren Sie beim Bau Ihrer Solaranlage oder beim Boilerersatz von den Förderbeiträgen der Energieregion!
Die Energieregion Bern-Solothurn ist ein Verein, bestehend aus Berner und Solothurner Gemeinden sowie dem Energieversorgungsunternehmen Genossenschaft Elektra, Jegenstorf. Das Ziel des Vereins ist es, den regionalen Energieverbrauch zu senken und die lokal produzierte, erneuerbare Energie zu erhöhen. So verringern wir die Abhängigkeit von internationalen Energiekonzernen im In- und Ausland und fördern die lokale Wertschöpfung!
Um die Ziele der Energieregion umzusetzen, wird ein Fördertopf über einen Anteil der Konzessionsgelder geäufnet. Mit diesen Geldern werden Produkte und Dienstleistungen zur Förderung der regionalen Produktion von erneuerbaren Energie und Energieeffizienz im Sinne einer Anschubfinanzierung unterstützt. Dabei legt die Energieregion fest, welche Massnahmen mit welchen Mitteln und für wie lange unterstützt werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Förderung für mehr Energieeffizienz
Förderprogramme leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Würden effiziente Technologien nicht finanziell unterstützt, könnten sie sich auf dem Markt kaum durchsetzen, weil die Preise von fossilen Energien derzeit tief sind. Energie Zukunft Schweiz betreibt derzeit mehrere Förderprogramme, die von ProKilowatt unter der Leitung des Bundesamtes für Energie unterstützt werden.

Ersatz von Elektro- und Oelheizungen
Werden Elektro- oder Oelheizungen ersetzt, kann sich der Kanton Bern mit Beiträgen beteiligen. Elektroheizungen sind im Kanton Bern seit 2012 grundsätzlich verboten. Beim Ersatz der Elektroheizung wird der Beitrag seit dem 8. April 2021 auf ein Minimum reduziert, weil der Ersatz der Elektroheizung kein CO2 einspart und eine Sanierungspflicht bis 2032 besteht.

Weitere Informationen
Energieberatung

Weiterführende Links
Bundesamt für Energie
kant. Amt für Energie
Energiefranken

Downloads
Kantonales Förderprogramm
Kantonale Energieverordnung KEnV

 

Dokumente

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