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Biodiversitätsförderung

Biodiversität umfasst verschiedenen Lebensformen (Arten von Tieren, Pflanzen, Pilzen, Bakterien), die unterschiedlichen Lebensräume, in denen Arten leben (Ökosysteme wie der Wald oder Gewässer), sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (z.B. Unterarten, Sorten und Rassen). Die Artenreichsten Lebensräume in der Gemeinde sind die Wälder. Aber auch im Siedlungs- und im Landwirtschaftsgebiet gibt es Lebensräume, die von vielen verschiedenen Pflanzen und Tieren bewohnt werden.

 

Ökologische Vernetzung
Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl hat im 2010 den Teilrichtplan „ökologische Vernetzung“ (2010-2015) an die neuen Gegebenheiten (Revision der Öko-Qualitätsverordnung) ange-passt. Für die Umsetzung des Vernetzungsprojektes 2010-2015 übernimmt die Gemeinde Urtenen-Schönbühl die Trägerschaft. Mit dem Teilrichtplan „ökologische Vernetzung“ verfolgt die Gemeinde zusammen mit den Landwirten das Ziel, im ganzen Projektgebiet einen Anteil der BFF von mindestens 12 % zu erreichen. Die Umsetzung des Projekts ist auf guten Wegen und wird nach 2015 voraussichtlich weitergeführt.


Siedlungsqualität
Gestützt auf das Baureglement ist die Umgebung von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in die Landschaft und Siedlung sowie attraktive Aufenthaltsbereiche ergeben. Die Aussenräume sollen genügend Grünbereiche mit Bäumen, Sträuchern, Hecken usw. enthalten. Dabei soll auf vorhandene standortgerechte und einheimische Naturobjekte besonders Rücksicht genommen werden. Eine starke Durchgrünung, sei es im öffentlichen, sei es im privaten Raum, trägt einerseits entscheidend zur Biodiversität, andererseits auch zur Wohnqualität bei.


Problempflanzen
Problempflanzen verursachen im Naturschutz, in Land- und Forstwirtschaft, im Gewässerbau und im Gesundheitswesen Probleme und Kosten: Ertragseinbussen, Verzögerung der Naturverjüngung im Wald, Erhöhung der Erosionsanfälligkeit von Ufern, Einengung der Abflussprofile von Fliessgewässern bis hin zur Beeinträchtigung der Gesundheit und Lebensqualität betroffener Bevölkerungsgruppen.

In der ganzen Schweiz breiten sich immer mehr fremde Pflanzenarten aus, die die einheimischen Arten verdrängen. Diese sogenannten invasiven Neophyten können zudem auch für den Menschen gefährlich werden, da sie Verbrennungen und Allergien auslösen können. Die bekanntesten invasiven Neophyten sind die kanadische Goldrute, das einjährige Berufskraut, der Riesenbärenklau und der Sommerflieder (Buddleja). Weitere Informationen siehe www.neophyt.ch.

Entsorgung von Neophyten
Nun spriesst und gedeiht es wieder in der Natur! Leider sind nicht alle Pflanzen erwünscht, einige gebietsfremde Arten verbreiten sich sogar sehr schnell und unkontrolliert. Diese sogenannten invasiven Neophyten sollten an ihrer Ausbreitung gehindert werden und am effektivsten geschieht dies immer noch mit Ausreissen. Aber wohin mit diesem Grüngut? Die Empfehlungen in der Schweiz sind unterschiedlich und hängen zum grossen Teil von der Verwertungsart des Grüngutes ab. Die KEWU AG hat dazu ein Merkblatt (siehe Dokumente) entworfen, das die sinnvolle Entsorgung dieser Pflanzen im KEWU-Gebiet beschreibt.


Beiträge
Der Gemeinderat kann, gestützt auf Art. 61 des Gemeindebaureglements, Beiträge an be-sondere Leistungen von Grundeigentümerinnen und Bewirtschafterinnen sowie Grundeigen-tümern und Bewirtschaftern in den Bereichen Ökologie und Ortsbildgestaltung leisten. Die Grundlagen dazu sind in der Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestal-terische Aufwertung des Ortsbilds geregelt. Beiträge werden u.a. an Landwirte ausgerichtet, die besonders wertvolle BFF bewirtschaften.


Herbizideinsatz in Biodiversitätsförderflächen
Problempflanzen in Biodiversitätsförderflächen (BFF) sind grundsätzlich mechanisch zu be-kämpfen. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, dürfen in bestimmten Biodiver-sitätsförderflächen ausgewählte herbizide Wirkstoffe eingesetzt werden. Im Merkblatt: «Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung» des Bundesamtes für Landwirtschaft sind die Problempflanzen sowie die bewilligten herbiziden Wirkstoffe zu deren Bekämpfung für jede Biodiversitätsförderfläche aufgelistet.

 

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