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Steuererklärung ausfüllen

TaxMe-Online (mit BE-Login)

Um Ihre ordentliche Steuererklärung in TaxMe-Online auszufüllen, benötigen Sie einen Zugang zu BE-Login, das E-Government-Portal des Kantons Bern.

  • Wenn Sie bereits bei BE-Login registriert sind, melden Sie sich wie gewohnt mit Ihrer E-Mail-Adresse, dem Passwort und dem Sicherheitsmerkmal (Zwei-Faktor-Authentifizierung via BE-Login App, SMS-Code oder Codekarte) an.
  • Haben Sie noch kein BE-Login, dann werden Sie nach Eingabe von ZPV-Nr., Fall-Nr., ID-Code automatisch zur Sofortregistrierung geleitet. Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung. Für die Registrierung benötigen Sie zudem eine E-Mail-Adresse sowie einmalig Ihre AHV-Nummer.
  • Haben Sie bereits im Vorjahr mit TaxMe-Online Ihre Steuererklärung ausgefüllt, sind Ihre Einträge vorerfasst.
  • Sie können das Online-Ausfüllen beliebig oft unterbrechen und später weiterfahren, ohne Datenverlust.
  • Sie haben jederzeit Zugriff auf die elektronische Wegleitung. Sie finden auf jeder auszufüllenden Seite die notwendigen Erläuterungen aus der Wegleitung, indem Sie die roten «i»-Symbole anklicken.
  • Belege können Sie via Computerablage hochladen oder mit dem Smartphone fotografieren und direkt hochladen.
  • Sie können den eSteuerauszug hochladen und Daten automatisch ins Wertschriftenverzeichnis importieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob sie den eSteuerauszug (ev. kostenpflichtig) anbietet.
  • Geben Sie die Steuererklärung vollständig elektronisch frei und reichen Sie diese zusammen mit den erforderlichen Belegen online ein.
  • Die Übermittlung erfolgt über eine sichere, verschlüsselte Verbindung wie beim E-Banking.
  • Haben Sie beim Ausfüllen Zahlen korrigiert oder mit verschiedenen Zahlen die Auswirkungen auf den Steuerbetrag durchgespielt und wieder gelöscht, dann ist dies nicht gespeichert. Erst nach dem Freigeben der Steuererklärung sind Ihre Daten für die Steuerverwaltung ersichtlich.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter www.taxme.ch.

 

Fristverlängerung

Die ordentliche Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren:

Privatpersonen / selbstständig Erwerbstätige / Landwirt/in

Fristverlängerung Online

Schriftlich (E-Mail, Brief)
Telefon, Schalter

bis 15. Juli gebührenfrei CHF 20.00
bis 15. September CHF 20.00 CHF 40.00
bis 15. November* CHF 40.00 CHF 60.00
für virtuelle Steuersubjekte** gebührenfrei gebührenfrei

* Die Frist kann höchstens bis 15. November verlängert werden.
** Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften

Die Gebühr für die Verlängerung wird mit der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt.

Fristen verlängern

 

Helfer / Treuhandbüros

Benötigen Sie Hilfe oder möchten Sie die Steuererklärung von einer Drittperson/einem Treuhandbüro ausfüllen lassen? Unter Dokumente finden Sie die Helfer-Liste sowie Informationen zum Steuererklärungsdienst der Pro Senectute (für Personen ab 60 Jahren).

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