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Gastgewerbebewilligungen

Gesuchsunterlagen im Bereich Gastgewerbe

Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei gewerbsmässig Speisen und Getränke abgibt, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Nichtgewerbmässige Veranstaltungen, welche die in Art. 1a GGV umschriebenen Kriterien einhalten, sind dem Gastgewerbegesetz nicht mehr unterstellt. Zur Beurteilung lassen Sie uns die vollständigen Gesuchsunterlagen zukommen. Massgebend zu verwenden sind die auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter verfügbaren Unterlagen. Einreichestelle ist die Gemeinde. Gesuche um Einzelbewilligung F (Festwirtschaft) benötigen zudem das Hygienekonzept, Jugendschutzkonzept und die Speise- und Getränkekarte.

Hier finden Sie sämtliche Formulare.

Wir danken den Gesuchstellern, Vereinen, Veranstaltern und Organisationen für die Einhaltung der Bestimmungen beim Bearbeiten und Einreichen der Unterlagen.



Jugendschutz

Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Zum Gastwirtschaftsgesuch wird für jeden bewilligungspflichtigen Anlass das Jugendschutzkonzept benötigt.

 

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