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Sozialhilfe und Sozialberatung

Persönliche Beratung
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Urtenen-Schönbühl, Mattstetten und Bäriswil, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, bieten wir Sozialberatung an und vermitteln den Kontakt zu weiteren Dienstleistungen in der Region. Als diplomierte Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter beraten wir Sie in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Fragen. Oft eröffnet ein Gespräch neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.

Wirtschaftliche Sozialhilfe
Wir leisten gestützt auf das Sozialhilfegesetz sowie auf die SKOS-Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann wirtschaftliche Hilfe beantragen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu sichern. Jede Unterstützungs- und Vorschussleistung für in Aussicht stehende IV-, EL- oder ALV-Leistungen beinhaltet eine befristete Hilfeleistung zur Rückführung in die finanzielle Selbständigkeit. Gemeinsam vereinbarte Ziele werten wir regelmässig aus.

Kürzung von Sozialhilfe
Bei unrechtmässigem Bezug von Sozialhilfe, unkooperativem Verhalten und Missachten von Weisungen wird die Sozialhilfe gekürzt oder eingestellt.

Rückerstattung von Sozialhilfe
Im Prinzip ist jede Sozialhilfeleistung rückzahlbar. Ist die Sozialhilfe unrechtmässig bezogen, muss sie unverzüglich zurückbezahlt werden. Sozialhilfe als Vorschuss einer Versicherungsleistung wird beim Versicherer direkt eingefordert. Wenn Eltern und Kinder in guten finanziellen Verhältnissen leben, kann eine Verwandtenunterstützung geltend gemacht werden.

Sozialhilferechner
Mit dem Sozialhilferechner können Sie überprüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe haben. Der Sozialdienst Urtenen-Schönbühl empfiehlt Ihnen die Felder korrekt und vollständig auszufüllen, damit die Überprüfung möglichst präzise ausfällt.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Ihnen der Sozialhilferechner nur eine provisorische Berechnung des Anspruches auf Sozialhilfe angibt.
Der Sozialhilferechner ersetzt die definitive Überprüfung auf Sozialhilfe des Sozialdienstes Urtenen-Schönbühl nicht. Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung zum Bezug von Sozialhilfe an den Sozialdienst Urtenen-Schönbühl.
Der Sozialhilferechner Urtenen-Schönbühl gilt ebenfalls für die Gemeinden Bäriswil und Mattstetten.
Bitte beachten Sie, dass im Sozialhilferechner die Ansätze für Erwachsene festgelegt wurden. Für junge Erwachsene gelten andere Ansätze (Grundbedarf und Mietzins).

Für die Sozialhilfe anmelden
Nachfolgend erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Sozialhilfe zu beantragen. Wenn Sie Sozialhilfe beantragen wollen, müssen Sie sich persönlich beim Sozialdienst anmelden. Bitte bringen Sie einen aktuellen amtlichen Ausweis mit.

Neuanmeldungen Sozialhilfe: jeweils während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Bei der Anmeldung am Schalter informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Aus Datenschutzgründen dürfen wir Ihnen am Telefon nicht mitteilen, welche Formulare wir brauchen. Eine telefonische Anmeldung ist nur möglich, wenn der Sozialdienst aus zwingenden Gründen (z. B. schwere Krankheit) nicht aufgesucht werden kann.
Unterlagen: Dem Gesuchsformular Sozialhilfe können Sie entnehmen, welche Unterlagen bei einer Neuanmeldung im Allgemeinen eingereicht und welche Angaben gemacht werden müssen. Eine individuelle Auflistung (Checkliste) sowie eine Vollmacht geben wir Ihnen bei der Neuanmeldung ab. Die Wegleitung zum Gesuchsformular:

  • wird Ihnen beim Erstkontakt am Schalter abgegeben und kurz erklärt.
  • hilft Ihnen beim Ausfüllen des Gesuchsformulars mit weitergehenden Informationen.

Abgabe der Unterlagen: jeweils nur mit einem Termin nach telefonischer oder persönlicher Rücksprache.
Das Gesuchsformular und die Kopien der vollständigen Unterlagen bringen Sie bitte zu dem vereinbarten Termin mit.

 

Grundlagen der Sozialhilfe

Bemessung der Unterstützung von Sozialhilfe

Rechte beim Sozialhilfebezug

Pflichten in der Sozialhilfe

 

Zugehörige Objekte

Name
01 Sozialhilfeantrag Gesuchsformular wirtschaftliche Sozialhilfe Download 0 01 Sozialhilfeantrag Gesuchsformular wirtschaftliche Sozialhilfe
02 Zusatzformular A Stabiles Konkubinat Download 1 02 Zusatzformular A Stabiles Konkubinat
03 Zusatzformular B Haushaltsentschädigung Download 2 03 Zusatzformular B Haushaltsentschädigung
04 Zusatzformular C Selbständig Erwerbende Download 3 04 Zusatzformular C Selbständig Erwerbende
05 Wegleitung Sozialhilfeantrag Download 4 05 Wegleitung Sozialhilfeantrag
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