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Luftreinhaltung Heizen mit modernen Feuerungsanlagen ermöglicht uns einen Komfort, auf den wir nicht mehr verzichten wollen. Heizen mit Öl, Gas oder Holz verursacht jedoch auch Schadstoffe wie Russ, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Teer. Deshalb beschränkt die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes die zulässigen Emissionen und schreibt regelmässige Kontrollen der Anlagen vor. Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und entlasten durch die Einsparung von Heizkosten Ihr Budget. Feuerungskontrolle Der Zweck der Feuerungskontrolle Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch. Die Kontrolle hat gemäss den gesetzlichen Grundlagen einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen zu leisten sowie Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen zu schützen. (Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget. Die Feuerungskontrolle für die Gemeinde Urtenen-Schönbühl wird durchgeführt von: Fritz Wermuth Kaminfegermeister Buchsifäger Feuerungskontrolleur Eschenweg 5 3053 Münchenbuchsee Tel. 031 869 42 55 Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. | Messresultate 2009/2010 | | | Kontrollierte Heizungen: | 235 | | Beanstandete Heizungen: | 72 |
Kaminhöhe Die Abgase von Feuerungen (und anderen Quellen) müssen in der Regel über Dach abgeleitet werden (Art. 6 LRV). Wie hoch die Kamin über Dach geführt werden müssen, geben die Kaminempfehlung des BUWAL an. Diese Empfehlungen (Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach vom 15. Dezember 1989. Stand Mai 2001) hat der Kanton Bern als Verbindlich erklärt. Link auf den aktuellen Luft-Tipp
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